LAG Baden-Württemberg - Teilurteil vom 17.08.2012
2 Sa 118/11
Fundstellen:
EzA-SD 2012, 8
Vorinstanzen:
ArbG Stuttgart, - Vorinstanzaktenzeichen 30 Ca 9802/10

Begriff des Betriebsübergangs bei Neuvergabe eines Auftrags zur Erbringung von umfassenden Sicherheitsdienstleistungen

LAG Baden-Württemberg, Teilurteil vom 17.08.2012 - Aktenzeichen 2 Sa 118/11

DRsp Nr. 2012/20634

Begriff des Betriebsübergangs bei Neuvergabe eines Auftrags zur Erbringung von umfassenden Sicherheitsdienstleistungen

Tenor

I.

Auf die Berufung des Klägers und der Streithelferin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 20.07.2011 - 30 Ca 9802/10 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1.

Es wird festgestellt, dass das zwischen der Streithelferin und dem Kläger bestandene Arbeitsverhältnis mit Wirkung vom 01.01.2011 mit der Beklagten fortbesteht.

2.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Verfahrensabschluss zu den bis zum 31. Dezember 2010 bei der Streithelferin geltenden Arbeitsbedingungen als Mitarbeiter im Security Operating Center (SOC) in der Betriebs- und Objektschutzabteilung bei der Firma A.-L. D. AG am Standort L. 10, xxxx S. weiter zu beschäftigen.

3.

Die Klage wird hinsichtlich des Berufungsantrags des Klägers Ziff. 1. b) abgewiesen.

II.

Die weitergehende Berufung wird hinsichtlich des Berufungsantrags des Klägers Ziff. 1. b) zurückgewiesen.

III.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

IV.

Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

Tatbestand

Die Parteien streiten im Wesentlichen darüber, ob das zwischen dem Kläger und der Streithelferin bestandene Arbeitsverhältnis mit Wirkung zum 1. Januar 2011 mit der Beklagten fortbesteht.

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. a) b) c) d) e) f) 1. 2.