Begriff des Angestellten; Abgrenzung zum freien Mitarbeiter
BGH, vom 04.12.1981 - Aktenzeichen I ZR 200/79
DRsp Nr. 1996/14350
Begriff des Angestellten; Abgrenzung zum freien Mitarbeiter
Wer seinen Arbeitsplatz in den Geschäftsräumen des Unternehmers (hier: Immobilienmakler) hat, seine gesamte Korrespondenz auf Firmenbögen des Unternehmers führt, alle Briefe vom Geschäftsführer des Unternehmers unterschreiben läßt, mehrfach am Tage zum Geschäftsführer gerufen wird und wichtigere Verhandlungen nur unter dessen persönlicher Teilnahme führt, hat trotz der Bezeichnung »freier Mitarbeiter« (hier: eines Immobilienmaklers) die Stellung eines Angestellten inne.