LAG Düsseldorf - Urteil vom 23.07.1957 - 3 (2b) Sa 307/56,
Begriff der schwankenden Bezüge
BAG, Urteil vom 13.11.1959 - Aktenzeichen 1 AZR 517/57
DRsp Nr. 2005/1878
Begriff der schwankenden Bezüge
»Schwankende Bezüge i.S. einer tariflichen Norm sind immer dann gegeben, wenn das Einkommen des Arbeitnehmers aus der von ihm regelmäßig verrichteten Arbeit aus irgendwelchen Gründen trotz gleichbleibender Gehalt- (Lohn-) sätze nicht konstant, sondern Veränderungen unterworfen ist. Dies gilt auch dann, wenn diese Veränderungen darauf beruhen, daß Überstunden zwar regelmäßig, jedoch in verschiedener Zahl geleistet werden.«
Normenkette:
BGB § 611 Abs. 1 ;
Vorinstanz: LAG Düsseldorf - Urteil vom 23.07.1957 - 3 (2b) Sa 307/56,