Der Antrag der Klägerin, ihr für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 26. November 2014 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt S., S., beizuordnen, wird abgelehnt.
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