Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 2. Juli 2009 aufgehoben, soweit nicht durch Teilanerkenntnisurteil entschieden worden ist.
Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen
Die Klägerin macht aus eigenem und abgetretenem Recht ihres Mitarbeiters B. Schadensersatzansprüche wegen eines Unfalls auf ihrem Betriebsgelände geltend, bei dem B. durch die Explosion eines Druckbehälters in der Kältezentrale, den der bei der Beklagten zu 1 beschäftigte Beklagte zu 2 überprüfen sollte, schwer verletzt wurde.
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