OLG Saarbrücken - Urteil vom 23.04.2014
1 U 455/12
Normen:
SGB VII § 105; BGB § 823 Abs. 1; SGB VII § 106 Abs. 3 3. Alt.;
Fundstellen:
r+s 2014, 370
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 22.11.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 353/11

Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte i.S. von § 106 Abs. 3 Alt. 3 SGB VII

OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.04.2014 - Aktenzeichen 1 U 455/12

DRsp Nr. 2014/14038

Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte i.S. von § 106 Abs. 3 Alt. 3 SGB VII

Eine gemeinsame Betriebsstätte i.S. von §§ 106 Abs. 3 Alt. 3, 105 SGB VII liegt vor, wenn ein Mitarbeiter einen fremden Lkw belädt und dabei den absprachegemäß das Ladegut auf der Ladefläche sichernden Lkw-Fahrer verletzt.

I. Die Berufung des Klägers gegen das am 22.11.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 3 O 353/11 - wird zurückgewiesen.

II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

III. Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, es sei denn, der Beklagte leistet zuvor Sicherheit in gleicher Höhe.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VII § 105; BGB § 823 Abs. 1; SGB VII § 106 Abs. 3 3. Alt.;

Gründe:

A.

Der Kläger nimmt den Beklagten wegen eines Unfalls vom 23.03.2011, bei dem er schwer verletzt wurde, auf Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz sowie auf Feststellung seiner Ersatzpflicht für künftige Schäden in Anspruch.