I. Die Berufung des Klägers gegen das am 22.11.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken -
II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, es sei denn, der Beklagte leistet zuvor Sicherheit in gleicher Höhe.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
A.
Der Kläger nimmt den Beklagten wegen eines Unfalls vom 23.03.2011, bei dem er schwer verletzt wurde, auf Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz sowie auf Feststellung seiner Ersatzpflicht für künftige Schäden in Anspruch.
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