Der Kläger erlitt schwere Verletzungen, als er am 19. Februar 1998 auf dem Betriebshof "Pferdeturm" der Deutschen Bahn AG in H. bei Gleis 207 von einer Rangierabteilung der Deutschen Bahn AG angefahren wurde. Er hatte für seine Arbeitgeberin, die D.-GmbH, die im Auftrag der Deutschen Bahn AG deren Reisezugwagen reinigt, gemeinsam mit zwei Arbeitskollegen die Reinigung eines Zuges abgeschlossen. Als er auf dem Weg zu einer Müllsammelstelle einen zuvor an dem Gleis 207 abgelegten Müllsack aufheben wollte, wurde er von der Rangierabteilung erfaßt. Lokführer war der Erstbeklagte, mitfahrender Rangierleiter der Zweitbeklagte.
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