I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 30. November 2011 -
II. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes zum 30. Juni 2011 sowie über die Rechtswirksamkeit zweier vorsorglich ausgesprochener arbeitgeberseitiger Kündigungen vom 22. Juni 2011 und vom 10. August 2011.
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