I. Die Beteiligten streiten um die Entschädigung eines Unfalls als Arbeitsunfall.
Der im Jahre 1968 geborene Kläger, von Beruf Maurer, wohnt bei seinen Eltern, die ein landwirtschaftliches Unternehmen betreiben. Ende Juni 1986 fand in Ri. das alljährlich veranstaltete Gunther-Fest statt. Höhepunkt dieses Festes war der - alle fünf Jahre veranstaltete - historische Festzug, für den der Vater des Klägers - auf Ersuchen des Gunther-Vereins und der Gemeinde Ri. - gegen eine Aufwandsentschädigung von 150,-- DM wie schon in früheren Jahren ein Pferdegespann zur Verfügung gestellt hatte, um einen geschmückten Festwagen zu ziehen.
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