Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 8. Dezember 2016 - 8 Sa 1154/15 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 8. Dezember 2016 - 8 Sa 1154/15 - zur Klarstellung wie folgt gefasst wird:
Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Anschlussberufung des Klägers - das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 11. November 2015 -
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen über den 31. August 2007 hinaus ein Arbeitsverhältnis besteht sowie über Zahlungs- und Beschäftigungsansprüche.
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