Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei gesetzlichem Forderungsübergang aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung
BGH, Urteil vom 04.10.1983 - Aktenzeichen VI ZR 44/82
DRsp Nr. 1994/4618
Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei gesetzlichem Forderungsübergang aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung
Findet der gesetzliche Forderungsübergang von Schadensersatzansprüchen auf einen Versorgungs- oder Sozialversicherungsträger (§ 81 aBVG, § 1542RVO) erst nach dem Schadensfall statt, weil die Berechtigung des Geschädigten auf Versorgungs- oder Versicherungsleistung erst später auf Grund einer gesetzlichen Neuregelung des Leistungssystems entsteht, so erwirbt der Schädiger bzw. sein Haftpflichtversicherer die Kenntnis von dem Forderungsübergang im Sinne der §§ 407, 412BGB grundsätzlich schon durch die Bekanntmachung der Gesetzesänderung im Bundesgesetzblatt.