SG Reutlingen, vom 26.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 KR 3045/05
Beginn der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger in der gesetzlichen Krankenversicherung
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.05.2007 - Aktenzeichen L 11 KR 1574/07
DRsp Nr. 2007/19924
Beginn der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger in der gesetzlichen Krankenversicherung
Für den Beginn der Mitgliedschaft versicherungspflichtig Beschäftigter ist nach § 186 Abs. 1SGB V alleinentscheidendes Kriterium die Versicherungspflicht am Tag des Eintritts in das Beschäftigungsverhältnis. Es kommt nicht darauf an, ob der Beschäftigte zuvor schon versicherungspflichtig beschäftigt war. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]