Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 4. Juni 2020 wird als unzulässig verworfen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
I
Der Kläger ist mit seinem Begehren auf Umwandlung seines bestehenden Versicherungsverhältnisses bei der Techniker Krankenkasse unter Entwertung seiner Gesundheitskarte in ein ruhendes in den Vorinstanzen ohne Erfolg geblieben (Gerichtsbescheid des
II
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|