Die Anträge des Klägers auf Aufhebung der Beiordnung von Rechtsanwalt L, G, sowie Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts, hilfsweise eines Notanwalts für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 11. Juni 2020 -
Dem Kläger wird Wiedereinsetzung in die Fristen zur Einlegung und zur Begründung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem oben bezeichneten Urteil gewährt.
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem oben bezeichneten Urteil wird als unzulässig verworfen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
I
Der Kläger ist in dem der Nichtzulassungsbeschwerde zugrunde liegenden Verfahren mit seinem Begehren auf Erhebung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung und Abführung von Rentenversicherungsbeiträgen erfolglos geblieben.
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