1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Speyer vom 19.03.2010, ergänzt durch Beschluss vom 15.07.2010, wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht zu erstatten.
3. Die Revision wird zugelassen.
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