Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 18. Dezember 2007 - 1 Sa 168/07 - wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis aufgrund Befristung am 31. Dezember 2006 geendet hat.
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