Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der Befristung ihres Arbeitsverhältnisses.
Die Klägerin (geb. am 08.05.1958, ledig, 6 unterhaltsberechtigte Kinder) war beim Beklagten ab 01.01.1995 als Referentin der ...-Fraktion im Thüringer Landtag gegen eine Vergütung nach Vergütungsgruppe I b
Der ...-Fraktion waren für die 2. Wahlperiode 6 Referentenstellen zugewiesen worden. Sie schrieb diese Stellen aus (Bl. 20 d. A.) und suchte unter anderem für den Bereich Gesundheits- und Sozialpolitik Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit fundierten Kenntnissen auf dem jeweiligen Fachgebiet, qualifiziertem Berufsabschluss und Erfahrung in der politischen Arbeit. Die Klägerin bewarb sich für den Bereich Sozial- und Gesundheitspolitik. In ihrem Bewerbungsschreiben vom 15.11.1994 (Bl. 149 d. A.) heißt es auszugsweise:
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