Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 13.03.2013 -
Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten im Wesentlichen darüber, ob das Arbeitsverhältnis zwischen ihnen aufgrund arbeitsvertraglicher Befristung mit Ablauf des 31.12.2012 geendet hat.
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