Die Parteien streiten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis wirksam bis zum 30. Juni 1994 befristet war.
Die Klägerin war seit dem 16. Oktober 1979 aufgrund von acht befristeten Arbeitsverträgen am Institut für Afrikanistik der Universität zu Köln beschäftigt. Überwiegend arbeitete sie an der Grammatikalisierung bestimmter afrikanischer Sprachen. Im Sommer 1989 schloß sie ihre Promotion ab und begann anschließend mit der Anfertigung ihrer Habitilationsschrift.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|