A. Die Parteien streiten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis aufgrund einer Befristung am 30.06.2005 geendet hat.
Die am 03.04.1976 geborene Klägerin wurde nach ihrer beim Amtsgericht L. absolvierten Berufsausbildung zur Justizangestellten in dem Zeitraum vom 02.07.1996 bis 30.06.2005 aufgrund von insgesamt 16 befristeten Arbeitsverträgen als
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