SG Mannheim, vom 16.11.2010 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 KR 1947/09
Befreiung von der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner während eines laufenden Rentenverfahrens; sozialrechtlicher Herstellungsanspruch
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.06.2012 - Aktenzeichen L 11 KR 572/11
DRsp Nr. 2012/15956
Befreiung von der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner während eines laufenden Rentenverfahrens; sozialrechtlicher Herstellungsanspruch
Während eines laufenden Rentenverfahrens hat der Rentenversicherungsträger nach § 14 SGB 1 die Pflicht, auf die Möglichkeit einer Befreiung von der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) hinzuweisen. Diese Pflicht kann er dadurch erfüllen, dass er dem Versicherten ein Merkblatt (hier: R815) aushändigt, in dem sowohl über die grundsätzliche Befreiungsmöglichkeit als auch über die dreimonatige Frist zur Stellung des Befreiungsantrags informiert wird.
1. Während eines laufenden Rentenverfahrens hat der Rentenversicherungsträger nach § 14SGB I die Pflicht, auf die Möglichkeit einer Befreiung von der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) hinzuweisen. Diese Pflicht kann er dadurch erfüllen, dass er dem Versicherten ein Merkblatt (hier: R815) aushändigt, in dem sowohl über die grundsätzliche Befreiungsmöglichkeit als auch über die dreimonatige Frist zur Stellung des Befreiungsantrags informiert wird.
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