Befreiung von der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung
SG Neubrandenburg, Urteil vom 30.11.2006 - Aktenzeichen S 4 KR 40/05
DRsp Nr. 2007/3202
Befreiung von der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung
Die Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 8 Abs. 1 Nr. 1SGB V entfällt, wenn eine Verringerung des bisherigen Jahreseinkommens als notwendige weitere Voraussetzung für das Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze hinzukommen muss. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]