Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 29. Oktober 2008 sowie der Bescheid der Beklagten vom 19. September 2006 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16. Februar 2007 abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin auch für die Zeit vom 1. Oktober 2000 bis 27. Juni 2001 sowie ab 1. März 2003 von der Versicherungspflicht zu befreien.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin begehrt die Befreiung von der Versicherungspflicht.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|