Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 27. Oktober 2016 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beklagte den Kläger für die Zeit vom 1. September 2014 bis 31. August 2016, in der er als Hochschullehrer für den Bereich "Auditing & Taxation" tätig war, von der Versicherungspflicht befreien muss.
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