Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 30. August 2011 geändert.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 29. Oktober 2008 wird in vollem Umfang zurückgewiesen.
Kosten sind in allen Rechtszügen nicht zu erstatten.
I
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin für weitere Zeiträume von der Versicherungspflicht als arbeitnehmerähnliche Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV) zu befreien ist.
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