Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 7. März 2019 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten auch des Berufungsverfahrens zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Der Kläger begehrt die Erstreckung einer erteilten Befreiung von der Versicherungspflicht auf eine für die Zeit vom 20. April 2015 bis zum 19. April 2016 befristete Tätigkeit für die "Pro Arbeit" des Landkreises B-Stadt (Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)).
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