Befreiung eines angestellten Juristen von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung
SG Stade, Urteil vom 09.05.2007 - Aktenzeichen S 27 RA 186/03
DRsp Nr. 2008/9397
Befreiung eines angestellten Juristen von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung
1. Für die Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1SGB VI reicht die Tätigkeit als angestellter Jurist in einem Versicherungsunternehmen nicht aus. Vielmehr muss eine anwaltliche Tätigkeit ausgeübt werden.2. Auch die Aufnahme einer nebenberuflichen Tätigkeit als freier Rechtsanwalt reicht für eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der abhängigen Tätigkeit nicht aus. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]