Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 2. Mai 2018 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die von der Verpflichtung zur Teilnahme am ärztlichen Notfalldienst befreite Klägerin wendet sich gegen die Heranziehung zur Kostenumlage.
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