BSG - Urteil vom 07.12.2000
B 10 LW 10/00 R
Normen:
ALG § 1 Abs. 3, § 1 Abs. 6, § 3 Abs. 1 Nr. 2, § 32 Abs. 6 S. 5 Halbs. 2, § 85 Abs. 3b S. 1 Halbs. 1 Nr. 1;

Befreiung des Landwirtsehegatten von der Versicherungspflicht in der Alterssicherung der Landwirte

BSG, Urteil vom 07.12.2000 - Aktenzeichen B 10 LW 10/00 R

DRsp Nr. 2001/13965

Befreiung des Landwirtsehegatten von der Versicherungspflicht in der Alterssicherung der Landwirte

1. Die übergangsrechtliche Befreiung nach § 85 Abs. 3b ALG kann sich im Falle der Befreiung des Ehegatten eines Landwirts von der Versicherungspflicht nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 ALG wegen Kindererziehung auch dann nahtlos anschließen, wenn deren Voraussetzungen erst während der vorangegangenen Befreiung nach § 3 ALG erfüllt wurden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

ALG § 1 Abs. 3, § 1 Abs. 6, § 3 Abs. 1 Nr. 2, § 32 Abs. 6 S. 5 Halbs. 2, § 85 Abs. 3b S. 1 Halbs. 1 Nr. 1;

Gründe:

I

Der Rechtsstreit betrifft den Beginn der Befreiung der Klägerin von der Versicherungspflicht nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG).