VRG § 2, § 5 ; VRTV-Bau (Tarifvertrag über den Vorruhestand im Baugewerbe vom 26.9.1984in der Fassung des Änderungstarifvertrages vom 27.10.1988) § 8;
Fundstellen:
AP Nr. 14 zu § 2 VRG
BAGE 71, 21
BB 1992, 1565
BB 1992, 1565, 2296
BB 1992, 2296
BB 1993, 294
DB 1992, 1687
DB 1993, 543
EzA § 2 VRG Nr. 9
NZA 1993, 185
Vorinstanzen:
ArbG Stuttgart, vom 07.03.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 5526/89
LAG Baden-Württemberg, vom 17.08.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Sa 46/90
Befreiende Lebensversicherung - Erlöschen des Anspruchs auf Vorruhestandsgeld
BAG, Urteil vom 28.07.1992 - Aktenzeichen 9 AZR 509/90
DRsp Nr. 1996/6355
Befreiende Lebensversicherung - Erlöschen des Anspruchs auf Vorruhestandsgeld
»Leistungen aus einer befreienden Lebensversicherung sind nicht bereits dann vergleichbare Leistungen im Sinne des § 2 Abs. 2VRG, wenn sie nach ihrem Zweck bei Eintritt eines Versorgungsfalls wie die gesetzliche Rente der Sicherung des Lebensunterhaltes dienen (Anschluß an das Urteil des BSG vom 31.10.1991 - 7 RAr 84/90 -; Aufgabe von BAGE 63, 111 = AP Nr. 2 zu § 1TVG Vorruhestand).Die Leistungen aus einer Versicherung sind erst dann mit den in § 2 Abs. 1 Nr. 1 bVRG genannten Leistungen vergleichbar, wenn die Einbuße bei vorzeitigem Bezug der Minderung entspricht, die bei Inanspruchnahme vorgezogenen Altersruhegeldes hinzunehmen wäre.Der Anspruch auf Vorruhestandsgeld erlischt nach § 8 VRTV-Bau frühestens zu diesem Zeitpunkt.«
Normenkette:
VRG § 2, § 5 ; VRTV-Bau (Tarifvertrag über den Vorruhestand im Baugewerbe vom 26.9.1984in der Fassung des Änderungstarifvertrages vom 27.10.1988) § 8;
Tatbestand:
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