Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 11.05.2010 -
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis aufgrund der in §
Der am 15.01.1945 geborene Kläger war seit dem 01.05.1993 bei der Beklagten, die u. a. Wohneinrichtungen für behinderte Menschen unterhält, als Pflegehilfskraft in der Behindertenhilfe ("Haus B1") beschäftigt. Im zuletzt zwischen den Parteien abgeschlossenen schriftlichen Arbeitsvertrage vom 14.08.1995 findet sich folgende Regelung:
"§ 2
Inhalt des Dienstvertrages sind (unabhängig von der Frage, ob der/die Mitarbeiter/in eine arbeiter- oder angestelltenrentenversicherungspflichtige Tätigkeit ausübt)
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