Die Beschwerde des Beschwerdeführers "gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln" wird verworfen. Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Beendigung des Klageverfahrens des Sozialgerichtes (
Am 02.03.2016 erhob der Beschwerdeführer vor dem
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