Die Parteien streiten um den Fortbestand ihres ruhenden Arbeitsverhältnisses.
Der ledige, 1970 geborene Kläger war vom 01.08.1991 bis zum 30.09.2003 in der Lagerverwaltung bzw. im Logistikbereich der Beklagten, die regelmäßig mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigt, tätig. Sein monatliches Bruttoeinkommen bei der Beklagten betrug 2.262,75 EUR nebst einem jährlichen Weihnachtsgeld in Höhe von 1.850, 00 EUR brutto sowie einem jährlichen Urlaubsgeld von 420,00 EUR brutto.
Der zuvor genannte Betriebsteil der Beklagten wurde im Jahr 2003 aus dem Unternehmen der Beklagten ausgegliedert und von der Firma T Logistics in K übernommen.
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