Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 07.02.2014 -
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 08.07.2013 nicht aufgelöst wurde. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtstreits tragen die Klägerin 3/4 und die Beklagte 1/4.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit zweier Kündigungen.
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