LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 15.06.2021
L 2 AS 224/21
Normen:
SGG § 60; SGG § 102 Abs. 2 S. 1 und S. 3; SGB II § 22 Abs. 5;
Vorinstanzen:
SG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 5 AS 1821/18

Beendigung des sozialgerichtlichen Klageverfahrens durch die Klagerücknahmefiktion nach § 102 Abs. 2 SGGAnforderungen an einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses nach dem Erlass einer Betreibensaufforderung

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.06.2021 - Aktenzeichen L 2 AS 224/21

DRsp Nr. 2022/5088

Beendigung des sozialgerichtlichen Klageverfahrens durch die Klagerücknahmefiktion nach § 102 Abs. 2 SGG Anforderungen an einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses nach dem Erlass einer Betreibensaufforderung

Die Einreichung eines Gesuchs zur Ablehnung und Ausschließung von Richtern gemäß § 60 SGG ist für das Betreiben eines Verfahrens nach einer Betreibensaufforderung nicht ausreichend.

Tenor

Es wird festgestellt, dass das Verfahren L 2 AS 701/20 durch Rücknahme der Klage beendet ist.

Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen

Normenkette:

SGG § 60; SGG § 102 Abs. 2 S. 1 und S. 3; SGB II § 22 Abs. 5;

Tatbestand

Unter den Beteiligten ist streitig, ob der Rechtsstreit durch Rücknahmefiktion in der Berufungsinstanz beendet worden ist.