1)Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des
Arbeitsgerichts Duisburg vom 15.09.2010 - 4 Ca
1337/10 - abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
2)Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
3)Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.
Die Parteien streiten über die Frage, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis wirksam befristet worden ist.
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