1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 07.12.2011 -
2. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben bei einem Streitwert von 36.724,60 € die Klägerin zu 1/10 und die Beklagte zu 9/10 zu tragen, während die Kosten der Berufungsinstanz bei einem Streitwert von 33.052,14 € der Beklagten auferlegt werden.
3. Die Revision wird zugelassen.
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