Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lingen
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund ordentlicher Tat- und Verdachtskündigung.
Die am 00.00.1985 geborene Klägerin ist bei dem Beklagten seit 01.06.2018 als Rettungssanitäterin mit einem Bruttomonatsgehalt in Höhe von 3.434,26 EUR beschäftigt. Sie ist zwei Kindern zum Unterhalt.
Bei dem Beklagten sind mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt. Er betreibt unter anderem einen Rettungsdienst und im hier maßgeblichen Zeitpunkt ein Impfzentrum. Es besteht ein Betriebsrat. Die Klägerin war im Kündigungszeitpunkt in der Rettungswache B. tätig.
Der Einsatz der Rettungssanitäter erfolgt grundsätzlich in einem Team von zwei Personen. Nach Beendigung eines Einsatzes fallen am Fahrzeug und in der Wache Folgearbeiten an. Die Dienstanweisung 7.1.4 DA "Fahren mit Dienstfahrzeugen" lautet:
1. 2.
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