BSG - Urteil vom 31.03.1992
9b RAr 18/91
Normen:
AFG § 39 ; AFG § 44 Abs. 2 Nr. 2 ; AFG § 45 S. 1; AFuU 1976 § 12 Abs. 1;
Fundstellen:
BSGE 70, 226
SozR 3-4100 § 45 Nr. 2

Bedrohung durch Arbeitslosigkeit bei Mangelberuf, Prognoseentscheidungen, Selbstbeteiligung an Lehrgangsgebühren

BSG, Urteil vom 31.03.1992 - Aktenzeichen 9b RAr 18/91

DRsp Nr. 1998/7585

Bedrohung durch Arbeitslosigkeit bei Mangelberuf, Prognoseentscheidungen, Selbstbeteiligung an Lehrgangsgebühren

1. Nicht von Arbeitslosigkeit bedroht ist, wer einen Arbeitsplatz ungekündigt innehat. Das gilt selbst dann, wenn der Beruf in einigen Jahren vom Markt verschwinden wird.2. Eine Prognoseentscheidung, die abwägungserheblichen Belange zutreffend erfaßt, bleibt auch dann rechtmäßig, wenn die spätere Entwicklung diese Belange verändert.3. Die Festlegung der Selbstbeteiligung an Lehrgangsgebühren braucht nicht im Verhältnis zu den tatsächlichen Aufwendungen zu erfolgen. Nicht zulässig sind absolute Höchstbeträge. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AFG § 39 ; AFG § 44 Abs. 2 Nr. 2 ; AFG § 45 S. 1; AFuU 1976 § 12 Abs. 1;

Gründe: