Bedeutung der tariflichen Einstufung bei der Feststellung von Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit
BSG, Urteil vom 28.05.1991 - Aktenzeichen 13/5 RJ 69/90
DRsp Nr. 1998/7700
Bedeutung der tariflichen Einstufung bei der Feststellung von Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit
1. Im Rahmen der Bestimmung der Qualität einer erwerbswirtschaftlichen Arbeit iS. des Mehrstufenschemas sind die in § 1246 Abs. 2 S. 2 RVO genannten Merkmale der Dauer und des Umfanges der Ausbildung sowie des bisherigen Berufes und der besonderen Anforderungen der bisherigen Berufstätigkeit sowie die tarifliche Einstufung zu berücksichtigen. Dabei hat die tarifliche Einstufung zum einen Bedeutung für die abstrakte - "tarifvertragliche" - Klassifizierung einer Tätigkeitsart innerhalb eines nach Qualitätsstufen geordneten Tarifvertrags und zum anderen für die - "tarifliche" - Zuordnung der konkreten, zuletzt ausgeübten Tätigkeit eines Versicherten zu einer Berufssparte und hierüber zu einer bestimmten Tarifgruppe des jeweils geltenden Tarifvertrages.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Sozialrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.