Bedarfsermittlung für die Zulassung sozialpädiatrischen Zentren im Planungsbereich
SG Marburg, Urteil vom 30.04.2008 - Aktenzeichen S 12 KA 393/07
DRsp Nr. 2008/17180
Bedarfsermittlung für die Zulassung sozialpädiatrischen Zentren im Planungsbereich
Für die Ermittlung des Bedarfs für eine ausreichende sozialpädiatrische Behandlung nach § 119SGB V ist der Planungsbereich nur dann nicht ausschlaggebend, wenn von einer ausreichenden sozialpädiatrischen Versorgung aufgrund bestehender sozialpädiatrischer Zentren in benachbarten Planbereichen ausgegangen werden kann. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]