Auf die Berufungen der Kläger wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 01. Oktober 2018 geändert.
Der Beklagte wird unter Änderung des Bescheides vom Februar 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom Mai 2015 und des (ersten) Änderungsbescheides vom April 2016 und unter Änderung des (zweiten) Änderungsbescheides vom April 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom April 2016 verurteilt, den Klägern weitere Leistungen zur Deckung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung für März 2015 bis Juni 2015 und für Februar 2016 bis Juli 2016 zu gewähren, und zwar für März 2015 bis Juni 2015 der Klägerin in Höhe von monatlich 5,65 EUR und dem Kläger in Höhe von monatlich 5,65 EUR und für Februar 2016 bis Juli 2016 in Höhe von monatlich 8,03 EUR und dem Kläger in Höhe von monatlich 8,02 EUR.
Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Kläger.
Die Revisionen werden nicht zugelassen.
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