Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 14. Oktober 2016 -
Auf die Anschlussberufung des Klägers wird der Beklagten verurteilt, an den Kläger weitere 45.570,44 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 9. Februar 2017 zu zahlen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
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