I.
Der Kläger ist Berufssoldat. Von 1993 bis zum 30. September 1996 war er in Sachsen stationiert. Dieses Bundesland hatte bei der Einführung der Pflegeversicherung zum 1. Januar 1995 die am 31. Dezember 1993 bestehende Anzahl der gesetzlichen Feiertage nicht vermindert, so dass der Kläger ab dem 1. Januar 1995 um 0,5 v.H. verminderte Dienstbezüge erhielt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|