SG Mannheim, vom 29.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 7 R 1441/04
Beachtung des Vorbringens der Beteiligten bei Nichtverkündung der Entscheidung
BSG, Beschluß vom 29.08.2006 - Aktenzeichen B 13 R 37/06 B
DRsp Nr. 2007/6626
Beachtung des Vorbringens der Beteiligten bei Nichtverkündung der Entscheidung
Das SGG enthält bei richterlichen Fristen keine Präklusionsvorschriften hinsichtlich der Beachtung eines Vortrags. Das Gericht ist vielmehr verpflichtet, Vorbringen der Beteiligten auch dann zu beachten, wenn es nach Ablauf einer gesetzten Erklärungsfrist oder nach Fertigung, aber vor Hinausgabe der Entscheidung einläuft. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]