BayObLG - Beschluß vom 09.12.1987 (RReg 2 St 134/87) - DRsp Nr. 1995/8335
BayObLG, Beschluß vom 09.12.1987 - Aktenzeichen RReg 2 St 134/87
DRsp Nr. 1995/8335
»1. Der Begriff des Tiergartens in Art. 6 Abs. 1 Nr. 5BayJG ist gleichbedeutend mit dem Begriff des Tiergartens in § 6 S. 3 BJagdG und § 960 Abs. 1BGB.2. Ein Damwildgehege zum Zwecke der Fleischproduktion ist ein Tiergarten in diesem Sinne, wenn nach der Flächengröße das Einfangen, das Ergreifen und das Töten der dort gehaltenen Tiere jederzeit ohne Bejagung im eigentlichen Sinne möglich ist.3. Es liegt weder ein Vergehen der Jagdwilderei nach § 292StGB noch eine Ordnungswidrigkeit der Jagdausübung in einem befriedeten Bezirk nach § 39 Abs. 1 Nr. 1BJagdG vor, wenn der Inhaber eines befriedeten Damwildgeheges durch Töten des eigenen Platzhirsches einem eingedrungenen herrenlosen Hirsch das Bleiben als neuem Platzhirsch ermöglicht.«