1. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragsteller vom 15.11.2019 gegen die der Beigeladenen von der Antragsgegnerin erteilte Baugenehmigung vom 09.10.2019 wird angeordnet.
2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
3. Der Streitwert wird auf 7.500 Euro festgesetzt
I.
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