Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte nach ihrem Verbandsaustritt aufgrund einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel die in einem späteren Tarifvertrag vereinbarten Pauschal- und Einmalbeträge schuldet.
Der Kläger, angelernter Maschineneinrichter, als Betriebsratsmitglied (Vorsitzender) seit 1976 freigestellt, ist seit 1964 bei der Beklagten, einem in V. ansässigen Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie, beschäftigt. Er ist Mitglied der IG Metall. Die Beklagte gehörte bis zu ihrem Verbandsaustritt am 23.02.1999 dem Verband der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalen e.V. an.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|