LAG Hamm - Urteil vom 07.07.1971 - 1 Sa 331/71, vom - Vorinstanzaktenzeichen
BAG - Urteil vom 31.05.1972 (4 AZR 310/71) - DRsp Nr. 2007/24423
BAG, Urteil vom 31.05.1972 - Aktenzeichen 4 AZR 310/71
DRsp Nr. 2007/24423
»1. Eine Feststellungsklage dahin, daß der Angestellte nach einer bestimmten Fallgruppe einer Vergütungsgruppe zu vergüten sei, ist unzulässig (vgl. BAGBAGE 8, 333 = AP Nr. 56 zu § 3 TOA).2. Der Inhalt des Direktionsrechts des Arbeitgebers gegenüber Angestellten des öffentlichen Dienstes richtet sich grundsätzlich nach dem Einzelarbeitsvertrag, der die Beschäftigung nach Art und Umfang dh die auszuübende Tätigkeit zu regeln pflegt.«