LAG Nürnberg - Urteil vom 03.04.1958 - VI 275/57, vom - Vorinstanzaktenzeichen
BAG - Urteil vom 29.01.1960 (1 AZR 200/58) - DRsp Nr. 2007/24516
BAG, Urteil vom 29.01.1960 - Aktenzeichen 1 AZR 200/58
DRsp Nr. 2007/24516
»1. Kein Bürger der Bundesrepublik kann nach seinem Arbeitsvertrag verpflichtet sein, für eine Zeitschrift, die den freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat angreift oder das Gewalt- und Unrechtsregime des Nazismus verherrlicht oder verharmlost, auch nur im geringsten tätig zu werden.2. Eine Urlaubserteilung kann nach Antritt des Urlaubs nur mit Wirkung ex nunc und nach Beendigung des Urlaubs nicht mehr angefochten werden.«